Schulordnung

Schulordnung

der Inge-Sielmann-Grundschule Milow


Neufassung 

laut Beschluss der Schulkonferenz der Inge-Sielmann-Grundschule Milow vom 12.03.2018, 

Beschlussnummer 02/2018.

zuletzt geändert am: 05.11.2020 


1. Allgemeine Grundsätze


Die Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrer/innen und Erzieher/innen übernehmen 

Verantwortung und leisten ihren Beitrag zur Gestaltung des Schulalltags. Die Hausordnung 

stellt die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben sowie ein gemeinsames und erfolgreiches Lernen in unserer Schule dar.


2. Geltungsbereich


Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Schulgelände, das Schulgebäude und die 

Sporthalle. 


3. Unterricht und Pausen


1. Lernblock 7:45- 9:15 Uhr

Pause 9:15- 9:45 Uhr (Frühstückspause und Hofpause)


2. Lernblock 9:45- 11:15 Uhr

Pause 11:15- 12:05 Uhr (Mittagsband, Hofpause, Angebote)


3. Lernblock 12:05- 13:35 Uhr

Über das Einlegen kleiner Pausen innerhalb des Lernblocks entscheidet die Lehrkraft.


3.1 Vor dem Unterricht


Das Schulgelände ist den Busschülern frühestens ab 7:00 Uhr zugänglich, allen anderen ab 

7:15 Uhr. Mit dem Vorklingeln um 7:30 Uhr begeben sich die Schüler/innen in die 

Unterrichtsräume und bereiten sich auf den Unterricht vor. 

Bei schlechtem Wetter kann der aufsichtsführende Lehrer die Erlaubnis zum Betreten des 

Schulgebäudes vorzeitig erteilen. Während der kalten Jahreszeiten (Festlegung zum Zeitraum 

trifft das Lehrerkollegium) halten sich die Schüler im Klassenraum auf und beschäftigen sich 

ruhig bis zum Beginn des ersten Lernblocks mit Lernspielen, Büchern, Malvorlagen, 

Konstruktionsspielen und anderen geeigneten Materialien.


3.2 Während des Unterrichtes


Sollte der Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch abwesend sein, melden die 

Klassensprecher dies im Sekretariat.

Im Unterricht erfüllt jeder Schüler und jede Schülerin seine/ihre Pflichten und verhält sich so, 

dass die Mitschüler ruhig und konzentriert arbeiten können. Die Schuleinrichtung, das 

Mobiliar, die Lehrmaterialen und Bücher sind pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung 

zu schützen. Das Essen, Trinken und das Kauen von Kaugummis sind während des 

Unterrichtes verboten. Ausnahmen zum Trinken regelt der Lehrer. Die großen oberen Fenster 

werden ausschließlich von der Lehrkraft geöffnet und geschlossen. Zum Ende der 

Unterrichtsstunde ist der Raum ordentlich und sauber zu verlassen. Nach der letzten 

Unterrichtsstunde sind die Stühle hochzustellen, um die Reinigung des Raumes zu 

gewährleisten. 


3.3 Während der Pausen


Alle Schüler/innen verbringen die Hofpausen auf dem Schulhof. Die Räume sind während 

der Pausen verschlossen. 

Zum Verlassen und Betreten des Schulgebäudes nutzen die Kinder der Jahrgangsstufen 1-3 

die Giebeltreppe, die Kinder der Jahrgangsstufen 4-6 die Mitteltreppe. Während der Pausen 

verhalten sich alle rücksichtsvoll und höflich. Meinungsverschiedenheiten werden nicht durch 

körperliche Auseinandersetzung geklärt, sondern auf friedlichem Wege. Auftretende 

Probleme oder Konflikte, die selbst nicht gelöst werden können, werden der Aufsicht 

gemeldet. Die Pausenengel unterstützen die aufsichtsführende Lehrkraft. 

In den Schlecht-Wetter-Pausen verbleiben die Kinder im Klassenraum und beschäftigen sich 

ruhig mit den zur Verfügung stehenden Spielen und Materialien. 

Im Speisesaal wird Wert auf gute Tischsitten und eine ruhige Esseneinnahme gelegt. Nach 

dem Essen werden die Tische sauber und ordentlich verlassen. 


3.4 Nach dem Unterricht


Eltern, die ihre Kinder abholen, warten bitte vor dem Gebäude oder am Schuleingang. Das 

Mitführen von Hunden auf dem Schulgelände wird aus hygienischen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht gestattet. Ein Schulhund ist von dieser Regelung ausgenommen. Die 

Buskinder sammeln sich am Schultor. 


3.5 Verhalten an der Bushaltestelle


Beim Warten auf den jeweiligen Bus halten sich die Schüler/innen im unmittelbaren Haltebereich hinter dem Schutzgeländer auf. Beim Ein- und Aussteigen wird Rücksicht auf jüngere 

Schüler genommen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals wird Folge geleistet.


3.6 Hausrecht


Das Hausrecht nimmt die Schulleitung wahr, im Bedarfsfall auch jede Lehrkraft oder jeder 

Erzieher. 


3.7 Sonstiges


  • Sicherheit/ Schutz der Gesundheit

Niemand darf einem anderen körperlichen oder seelischen Schaden zufügen. Jeder Schüler 

verhält sich so, dass er sich und andere nicht gefährdet. Das Mitführen von gefährlichen 

Gegenständen und Substanzen ist verboten. Sie werden bei Zuwiderhandlungen vom 

Lehrpersonal eingezogen. 

Unfälle, Feuer, Schäden an Gebäuden und Einrichtungen werden dem Lehrpersonal gemeldet. 

Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist aus sicherheitsrelevanten und 

versicherungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Besucher melden sich im Sekretariat der 

Schule an. 

Erkrankungen der Kinder sind telefonisch im Sekretariat am ersten Tag der Erkrankung 

möglichst vor Unterrichtsbeginn durch die Eltern zu melden. Bei Schulantritt ist eine 

schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Ansteckende Erkrankungen und Unfälle sind sofort 

der Schulleitung bzw. dem Sekretariat zu melden.

Sollte ein Kind innerhalb der Unterrichtszeiten erkranken, werden die Eltern durch die 

Schulsekretärin informiert. 


  • Drogen/Rauschmittel

Das Mitführen, Verteilen und Konsumieren von Drogen/Rauschmitteln ist auf dem gesamten 

Schulgelände verboten. Dies gilt in gleicher Weise für drogenverherrlichende Tätigkeiten. Bei 

Zuwiderhandlung folgen der Situation angemessene Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen.

Verfassungsfeindliches Gedankengut

Das Tragen, Zeichnen, Anwenden u.a. von Symbolen/Gesten, die auf neonazistisches, 

nationalsozialistisches sowie rassistisches Gedankengut schließen lassen, ist an unserer 

Schule strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung folgen entsprechende Erziehungs- bzw. 

Ordnungsmaßnahmen. Des Weiteren sind Vorfälle solcher Art gegenüber der Polizei 

meldepflichtig.


  • Medien

Grundsätzlich ist das Mitführen und Nutzen von digitalen Endgeräten (Mobiltelefone, 

Smartphones, Tablets, Laptops, Spielekonsolen, u.a.) auf dem gesamten Schulgelände 

untersagt. Ausnahmen für einen zeitlich befristeten Unterrichtseinsatz regelt die jeweilige 

Lehrkraft. Das regelmäßige Mitführen von Mobiltelefonen, Smartphones u.a. durch 

Schüler/innen bedarf einer Erlaubnis/ Vollmacht der Eltern und ist ausschließlich für Fälle der 

Abholung/ der Organisation des Heimweges, der Erkrankung oder des Unterrichtsausfalls

vorgesehen. Das Handy ist grundsätzlich in der Schultasche aufzubewahren. Bild- und 

Filmaufnahmen und deren Verbreitung sind verboten. Während des Unterrichtes ist das 

Handy im ausgeschalteten oder lautlosen Zustand in der Schultasche aufzubewahren. Bei 

Zuwiderhandlungen wird das Gerät vom Lehrpersonal eingezogen, die Aushändigung erfolgt 

über die Schulleitung und nur persönlich an die Eltern bzw. Sorgeberechtigten. 


  • Wertgegenstände

Wertgegenstände wie Schmuck, teure Kleidungsstücke, technische Geräte und hohe Geldbeträge gehören nicht in die Schule. Bei Verlust können keine Haftungsansprüche gestellt 

werden.


  • Fahrräder

Fahrräder sind auf dem Schulgelände zu schieben und dürfen nur an den dafür vorgesehenen 

Plätzen abgestellt werden. 


  • Gefahren durch Schnee und Eis

Auf dem Schulgelände sind das Schlittern auf Eisflächen und das Werfen mit Schneebällen 

grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme stellt die Rückwand des Heizhauses (Tischtennisplattenseite) dar.




Jede Klasse kann zusätzliche altersgemäße, speziell auf die Klassengemeinschaft ausgerichtete Regeln erarbeiten.


Bei Verstößen gegen die Schulordnung folgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß 

der Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in 

Verbindung mit § 63 und § 64 des Brandenburgischen Schulgesetzes.


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