Schulordnung
der Inge-Sielmann-Grundschule Milow
Neufassung
laut Beschluss der Schulkonferenz der Inge-Sielmann-Grundschule Milow vom 12.03.2018,
Beschlussnummer 02/2018.
zuletzt geändert am: 05.11.2020
1. Allgemeine Grundsätze
Die Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrer/innen und Erzieher/innen übernehmen
Verantwortung und leisten ihren Beitrag zur Gestaltung des Schulalltags. Die Hausordnung
stellt die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben sowie ein gemeinsames und erfolgreiches Lernen in unserer Schule dar.
2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Schulgelände, das Schulgebäude und die
Sporthalle.
3. Unterricht und Pausen
1. Lernblock 7:45- 9:15 Uhr
Pause 9:15- 9:45 Uhr (Frühstückspause und Hofpause)
2. Lernblock 9:45- 11:15 Uhr
Pause 11:15- 12:05 Uhr (Mittagsband, Hofpause, Angebote)
3. Lernblock 12:05- 13:35 Uhr
Über das Einlegen kleiner Pausen innerhalb des Lernblocks entscheidet die Lehrkraft.
3.1 Vor dem Unterricht
Das Schulgelände ist den Busschülern frühestens ab 7:00 Uhr zugänglich, allen anderen ab
7:15 Uhr. Mit dem Vorklingeln um 7:30 Uhr begeben sich die Schüler/innen in die
Unterrichtsräume und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Bei schlechtem Wetter kann der aufsichtsführende Lehrer die Erlaubnis zum Betreten des
Schulgebäudes vorzeitig erteilen. Während der kalten Jahreszeiten (Festlegung zum Zeitraum
trifft das Lehrerkollegium) halten sich die Schüler im Klassenraum auf und beschäftigen sich
ruhig bis zum Beginn des ersten Lernblocks mit Lernspielen, Büchern, Malvorlagen,
Konstruktionsspielen und anderen geeigneten Materialien.
3.2 Während des Unterrichtes
Sollte der Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch abwesend sein, melden die
Klassensprecher dies im Sekretariat.
Im Unterricht erfüllt jeder Schüler und jede Schülerin seine/ihre Pflichten und verhält sich so,
dass die Mitschüler ruhig und konzentriert arbeiten können. Die Schuleinrichtung, das
Mobiliar, die Lehrmaterialen und Bücher sind pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung
zu schützen. Das Essen, Trinken und das Kauen von Kaugummis sind während des
Unterrichtes verboten. Ausnahmen zum Trinken regelt der Lehrer. Die großen oberen Fenster
werden ausschließlich von der Lehrkraft geöffnet und geschlossen. Zum Ende der
Unterrichtsstunde ist der Raum ordentlich und sauber zu verlassen. Nach der letzten
Unterrichtsstunde sind die Stühle hochzustellen, um die Reinigung des Raumes zu
gewährleisten.
3.3 Während der Pausen
Alle Schüler/innen verbringen die Hofpausen auf dem Schulhof. Die Räume sind während
der Pausen verschlossen.
Zum Verlassen und Betreten des Schulgebäudes nutzen die Kinder der Jahrgangsstufen 1-3
die Giebeltreppe, die Kinder der Jahrgangsstufen 4-6 die Mitteltreppe. Während der Pausen
verhalten sich alle rücksichtsvoll und höflich. Meinungsverschiedenheiten werden nicht durch
körperliche Auseinandersetzung geklärt, sondern auf friedlichem Wege. Auftretende
Probleme oder Konflikte, die selbst nicht gelöst werden können, werden der Aufsicht
gemeldet. Die Pausenengel unterstützen die aufsichtsführende Lehrkraft.
In den Schlecht-Wetter-Pausen verbleiben die Kinder im Klassenraum und beschäftigen sich
ruhig mit den zur Verfügung stehenden Spielen und Materialien.
Im Speisesaal wird Wert auf gute Tischsitten und eine ruhige Esseneinnahme gelegt. Nach
dem Essen werden die Tische sauber und ordentlich verlassen.
3.4 Nach dem Unterricht
Eltern, die ihre Kinder abholen, warten bitte vor dem Gebäude oder am Schuleingang. Das
Mitführen von Hunden auf dem Schulgelände wird aus hygienischen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht gestattet. Ein Schulhund ist von dieser Regelung ausgenommen. Die
Buskinder sammeln sich am Schultor.
3.5 Verhalten an der Bushaltestelle
Beim Warten auf den jeweiligen Bus halten sich die Schüler/innen im unmittelbaren Haltebereich hinter dem Schutzgeländer auf. Beim Ein- und Aussteigen wird Rücksicht auf jüngere
Schüler genommen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals wird Folge geleistet.
3.6 Hausrecht
Das Hausrecht nimmt die Schulleitung wahr, im Bedarfsfall auch jede Lehrkraft oder jeder
Erzieher.
3.7 Sonstiges
- Sicherheit/ Schutz der Gesundheit
Niemand darf einem anderen körperlichen oder seelischen Schaden zufügen. Jeder Schüler
verhält sich so, dass er sich und andere nicht gefährdet. Das Mitführen von gefährlichen
Gegenständen und Substanzen ist verboten. Sie werden bei Zuwiderhandlungen vom
Lehrpersonal eingezogen.
Unfälle, Feuer, Schäden an Gebäuden und Einrichtungen werden dem Lehrpersonal gemeldet.
Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist aus sicherheitsrelevanten und
versicherungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Besucher melden sich im Sekretariat der
Schule an.
Erkrankungen der Kinder sind telefonisch im Sekretariat am ersten Tag der Erkrankung
möglichst vor Unterrichtsbeginn durch die Eltern zu melden. Bei Schulantritt ist eine
schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Ansteckende Erkrankungen und Unfälle sind sofort
der Schulleitung bzw. dem Sekretariat zu melden.
Sollte ein Kind innerhalb der Unterrichtszeiten erkranken, werden die Eltern durch die
Schulsekretärin informiert.
- Drogen/Rauschmittel
Das Mitführen, Verteilen und Konsumieren von Drogen/Rauschmitteln ist auf dem gesamten
Schulgelände verboten. Dies gilt in gleicher Weise für drogenverherrlichende Tätigkeiten. Bei
Zuwiderhandlung folgen der Situation angemessene Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen.
Verfassungsfeindliches Gedankengut
Das Tragen, Zeichnen, Anwenden u.a. von Symbolen/Gesten, die auf neonazistisches,
nationalsozialistisches sowie rassistisches Gedankengut schließen lassen, ist an unserer
Schule strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung folgen entsprechende Erziehungs- bzw.
Ordnungsmaßnahmen. Des Weiteren sind Vorfälle solcher Art gegenüber der Polizei
meldepflichtig.
- Medien
Grundsätzlich ist das Mitführen und Nutzen von digitalen Endgeräten (Mobiltelefone,
Smartphones, Tablets, Laptops, Spielekonsolen, u.a.) auf dem gesamten Schulgelände
untersagt. Ausnahmen für einen zeitlich befristeten Unterrichtseinsatz regelt die jeweilige
Lehrkraft. Das regelmäßige Mitführen von Mobiltelefonen, Smartphones u.a. durch
Schüler/innen bedarf einer Erlaubnis/ Vollmacht der Eltern und ist ausschließlich für Fälle der
Abholung/ der Organisation des Heimweges, der Erkrankung oder des Unterrichtsausfalls
vorgesehen. Das Handy ist grundsätzlich in der Schultasche aufzubewahren. Bild- und
Filmaufnahmen und deren Verbreitung sind verboten. Während des Unterrichtes ist das
Handy im ausgeschalteten oder lautlosen Zustand in der Schultasche aufzubewahren. Bei
Zuwiderhandlungen wird das Gerät vom Lehrpersonal eingezogen, die Aushändigung erfolgt
über die Schulleitung und nur persönlich an die Eltern bzw. Sorgeberechtigten.
- Wertgegenstände
Wertgegenstände wie Schmuck, teure Kleidungsstücke, technische Geräte und hohe Geldbeträge gehören nicht in die Schule. Bei Verlust können keine Haftungsansprüche gestellt
werden.
- Fahrräder
Fahrräder sind auf dem Schulgelände zu schieben und dürfen nur an den dafür vorgesehenen
Plätzen abgestellt werden.
- Gefahren durch Schnee und Eis
Auf dem Schulgelände sind das Schlittern auf Eisflächen und das Werfen mit Schneebällen
grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme stellt die Rückwand des Heizhauses (Tischtennisplattenseite) dar.
Jede Klasse kann zusätzliche altersgemäße, speziell auf die Klassengemeinschaft ausgerichtete Regeln erarbeiten.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung folgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß
der Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in
Verbindung mit § 63 und § 64 des Brandenburgischen Schulgesetzes.